I. Grundlagen (§§ 1-2)

I. Grundlagen

§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Bürgerverein Golzwarden e. V.” (im Nachfolgenden „der Verein”). Er hat den Sitz in 26919 Brake-Golzwarden. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg unter der Nr. VR 100108 eingetragen. Er wurde am 31. Oktober 1911 gegründet. Der Gerichtsstand ist 26919 Brake.

§ 2 Zweck und Tätigkeit des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigende Zwecke” der Abgabenordnung. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und des bürgerschaftlichen Engagements.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung heimatkundlicher und kultureller Veranstaltungen sowie Veranstaltungen von allgemeinem Interesse. In Fällen, die das Gemeinwohl betreffen, vertritt der Verein auch die Mitglieder in und um Golzwarden und Schmalenfleth. Der Verein fördert den zwischenmenschlichen Kontakt der Mitglieder und Menschen aus Golzwarden und Schmalenfleth, die ein ehrenamtliches Engagement fördern und den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft stärken. Insbesondere geschieht dies
1. für die Heimatpflege in der Wahrung der Brauchtumspflege durch regelmäßige
a) Setzung des Pfingstbaumes,
b) Pflege des Mahnmales,
c) Mitorganisation eines Laternenlaufs zum St. Martinstag,
d) Schmücken des Dorfes zur Weihnachtszeit,
e) Mitorganisation eines Weihnachtsmarktes in der Adventszeit, sowie
2. für die Heimatkunde durch
a) Wahrung von Ergebnissen der Heimatforschung des Dorfes Golzwarden und Schmalenfleth,
b) regelmäßige Angebote zur Identifikation mit der Region und
3. im Sinne des bürgerschaftlichen Engagements, indem jährlich ehrenamtlich
a) das Dorf gereinigt wird und
b) gemeinsame Aktivitäten wie Ausflüge, inkl. der Mitwirkung bei der Durchführung von Veranstaltungen für und von ehrenamtlichen tätigen Vereinen, zum Gemeinwohl organisiert werden.
(4) Zur gezielten Erfüllung der Zwecke nach Absatz 3 ist der Verein Mitglied bei entsprechenden Verbänden und Dachorganisationen. Die Mitgliedschaft wird durch Vorstandsbeschluss geregelt.
(5) Der Verein ist politisch, ethisch und konfessionell ungebunden. Alle Menschen werden gleichberechtigt behandelt. Niemand wird aufgrund seines Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, der religiösen oder der politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.